Chemnitzer Fahrzeugbau Huber GmbH

Umgang mit digitalen Tachographen während des Serviceaufenthaltes

  • Information

Aktuelle Informationen der zuständigen Ämter weisen auf Probleme mit Arbeitszeitaufzeichnungen digitaler Tachographen im Falle einer polizeilichen Überprüfung hin. U. a. sind hiervon Zeiten betroffen, die während Wartungs- oder Reparaturarbeiten in Servicewerkstätten aufgrund von beispielsweise Probefahrten angefallen sind.

Dies zum Anlass nehmend dürfen wir sie noch einmal darauf hinweisen:
Der digitale Tachograf zeichnet alle Bewegungen und Fehler auf und diese können bei Kontrollen durch das BAG bzw. die Polizei ausgelesen und zur Anzeige gebracht werden, da es sich um Verstöße gegen die Benutzung des "digitalen Kontrollgerätes" (Fahrt ohne Karte) bzw. um einen Verstoß gegen die Sozialvorschriften handelt.

Bei Fahrten im "OUT"-Modus sehen die Kontrollorgane, dass es sich um eine Fahrt außerhalb der Fahrpersonalverordnung handelt.

Gerade im Fall eine Werkstattaufenthaltes ist es ratsam, Fahrten im "OUT"-Modus zu dokumentieren, damit die Daten aus dem Massenspeicher im Kontrollfall zugeordnet werden können. Denn Fahrten ohne Karte mit nichtakivierten "OUT"-Modus sind bußgeldwürdig!

Da die Pflicht zur Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung beim Fahrer liegt, der seine Fahrerkarte entsprechend zu verwalten hat, wollen wir es zumindest nicht versäumen, sie auf dieses Problem aufmerksam zu machen.

Um der Meldung "Arbeitszeit überschritten" vorzubeugen, ist auch im "OUT"-Modus darauf zu achten, dass das Zeitgruppensymbol "Pause" [Bett] immer aktiv ist, wenn das Fahrzeug steht. Dies gilt für beide Gruppen (sowohl Fahrer als auch Beifahrer). Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind Überschreitungen der Lenk- und Arbeitszeiten ebenfalls bußgeldwürdig!

Zu Ihrer Unterstützung werden wir die Fahrer bei Hereinnahme des Fahrzeuges zu einem Service jeweils daran erinnern, dass sie die erforderlichen Einstellungen an ihrem digitalen Tachographen vornehmen, damit durch Probefahrten unseres Hauses ihnen später keine behördlichen Nachteile entstehen.

Sofern sie sich zu diesem Thema noch weitere Informationen einholen wollen, können sie sich an die Landesdirektion Dresden, Abt. Arbeitsschutz, ASt. Chemnitz, Frau Schmidt (0371-3685118) und Herrn Kortyka (0371-3685125) wenden.

Die Rechtsnormen hierzu sind:

  • EG 561/2006
  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Verordnung VO (EWG) Nr. 3821/86
  • § 57a Abs. 3 StVZO