Chemnitzer Fahrzeugbau Huber GmbH

Ab sofort: Konturmarkierungen sind Pflicht an Nutzfahrzeugen

  • Information

Umgehende Nachrüstpflicht durch Neufassung der gesetzlichen Vorschrift!

Untersuchungen haben gezeigt, dass eine auffällige Markierung aus retroflektierenden Material (Konturmarkierung) die Erkennbarkeit von Nutzfahrzeugen deutlich verbessert.

In der EG Richtlinie 2007/35/EG wurde festgelegt, dass folgende EG-Typgenehmigte Fahrzeuge bei einer Erstzulassung ab dem 10. Juli 2011 mit einer Konturmarkierung ausgestattet sein müssen:

  • Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t

ACHTUNG!!!

Für Fahrzeuge die nach dem 10. Juli 2011 ohne Konturmarkierung in den Verkehr gekommen sind, besteht eine sofortige Nachrüstpflicht.

Nationale Regelungen zur Konturmarkierung sind in der StVZO nachzulesen (StVZO § 53 (10)).

Fehlende, unvorschriftsmäßig angebrachte und beschädigte Konturmarkierung sind bei der Hauptuntersuchung (HU) gemäß dem bundeseinheitlichen Mangelkatalog als erheblicher Mangel einzustufen.

Haben Sie Fragen zum Thema, oder wünschen Sie ein entsprechendes Angebot für Ihr Fahrzeug?

Sie erreichen mich unter Tel. 0371/267 586 470

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Krasselt
Serviceleiter